11. Mängelhaftung, Haftung für sonstige Schäden
11.1 Es gilt die gesetzliche Mängelhaftung mit folgenden Maßgaben:
Die Mängelgewährleistungsfrist bei neuen Artikeln beträgt gegenüber Verbrauchern 24 Monate, gegenüber Unternehmern ist die Mängelgewährleistungsfrist auf 12 Monate beschränkt. Bei gebrauchten Artikeln beträgt die Mängelgewährleistungsfrist gegenüber Verbrauchern 12 Monate, gegenüber Unternehmern ist die Mängelgewährleistung ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche, Ansprüche wegen Mängeln, die wir arglistig verschwiegen haben, und Ansprüche aus einer Garantie, die wir dafür übernommen haben, dass die Sache für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält (Haltbarkeitsgarantie), bleiben von dieser Regelung ausgenommen. Für diese ausgenommenen Ansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
11.2 Unsere Haftung für sonstige Schäden außerhalb der gesetzlichen Mängelhaftung richtet sich ebenfalls nach den gesetzlichen Vorschriften.
Garantiebedingungen
Wir gewähren 12 Monate Garantie auf die mit dem Garantieversprechen von uns beworbene Gebrauchtware. Die Frist für die Berechnung der Garantiedauer beginnt mit Rechnungsdatum. Unsere Garantieleistungen erstrecken sich räumlich auf das Gebiet aller Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU). Treten während dieses Zeitraums Material- oder Herstellungsfehler auf, gewähren wir als Garantiegeber im Rahmen der Garantie eine der folgenden Leistungen nach unserer Wahl:
- kostenfreie Reparatur der Ware; oder
- kostenfreier Austausch der Ware gegen einen gleichwertigen Artikel (ggf. auch ein Nachfolgemodell, sofern die ursprüngliche Ware nicht mehr verfügbar ist);
- Sie tragen die „Bring-In“ Kosten, also die Transportkosten für das betroffene Gerät zu unserem Geschäftssitz;
- Wir tragen die Kosten der erneuten Versendung nach erfolgter Garantieleistung zu Ihnen.
Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden an der Ware durch:
- missbräuchliche oder unsachgemäße Behandlung (z. B. Bedienungsfehler, mechanische Beschädigungen, falsche Betriebsspannung);
- übermäßige Umwelteinflüsse (Feuchtigkeit, Hitze, Überspannung, Staub etc.);
- Nichtbeachtung etwaiger Sicherheitsvorkehrungen;
- Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung;
- Gewaltanwendung (z. B. Schlag, Stoß, Fall);
- eigenmächtige Reparaturversuche ohne geeignetes Fachpersonal (Techniker);
- Mängel die durch normalen Verschleiß entstehen und/oder Vebrauchsmaterialien/Verschleißteile wie z. B. Toner, Fixiereinheit etc. betreffen ebenso welche nicht vom originalen Hersteller stammen (Eigenanschaffung rebuilt)
Eine Inanspruchnahme der Garantieleistung setzt voraus, dass uns als Garantiegeber die Prüfung des Garantiefalls durch Einschicken der Ware ermöglicht wird. Hierbei ist darauf zu achten, dass Beschädigungen auf dem Transportweg durch eine entsprechende Verpackung vermieden werden.
Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung noch einen Neubeginn der Garantiezeit für dieses Gerät; ausgewechselte Teile gehen in unser Eigentum über.
Für die Beantragung der Garantieleistung müssen Sie eine Kopie unserer Originalrechnung der Warensendung beilegen. Wir bitten um Verständnis, dass wir ohne Beilegung dieser Rechnungskopie die Garantieleistung ablehnen können. Die Übersendung der Rechnungskopie dient der Berechnung der Garantiefrist.
Garantieansprüche machen Sie bitte telefonisch, per E-Mail oder per Fax geltend.
Sämtliche Ihnen zustehenden gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben von den vorstehenden Garantieregelungen unberührt. Alle Vertragsbedingungen finden Sie in den AGB.
Garantiegeber ist in allen Fällen Firma
Friedmann Vertrieb GmbH
Am Schäferstock 5
68163 Mannheim